Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Einlagerung von Paletten im Tiefkühllager

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden betreffend Einlagerungen von Paletten und Waren in unserem Tiefkühllager (TK-Lager).

Abweichende Bedingungen der Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.

§ 2 Anforderungen an die Anlieferung

(1) Die angelieferten Paletten und Waren müssen den nachfolgenden Anforderungen entsprechen:

  • Die Paletten dürfen nicht kopflastig sein und müssen eine gleichmäßige Gewichtsverteilung aufweisen.
  • Die Ware ist ausschließlich auf einwandfreien und normgerechten Europaletten anzuliefern.
  • Die Paletten müssen so gesichert sein, dass ein Herausfallen von Gegenständen jederzeit ausgeschlossen ist.
  • Das Gesamtgewicht je Palette darf 1.000 kg nicht überschreiten.
  • Die Paletten müssen gerade, standsicher und ordnungsgemäß gestapelt sein.
  • Paletten dürfen weder verschmutzt noch verklebt sein und müssen sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.
  • Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, jede Palette eindeutig zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss insbesondere enthalten:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
  • genaue Bezeichnung der enthaltenen Ware

(3) Es dürfen ausschließlich Lebensmittel oder Futtermittel eingelagert werden. Die Einlagerung von Gefahrgut oder sonstigen unzulässigen Stoffen ist ausgeschlossen.

(4) Von den angelieferten Paletten darf keinerlei Gefahr ausgehen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass weder Schäden noch Verunreinigungen auf andere eingelagerte Waren übergehen können. Ebenso darf durch die eingelagerten Paletten keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Kühlung, der Lagereinrichtungen oder des Gebäudes entstehen.

(5) Wir sind berechtigt, Paletten, die unseren Anforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen.

§ 3 Termine, Anlieferadresse und Zeiten

(1) Vereinbarte Anliefertermine sind verbindlich und einzuhalten.

(2) Anlieferadresse: K&K Petfood GmbH, Feldstraße 26, 19348 Perleberg.

(3) Die Anlieferung ist ausschließlich innerhalb folgender Zeiten möglich:

  • Montag bis Donnerstag: 06:00 – 14:00 Uhr
  • Freitag: 06:00 – 11:00 Uhr

Die Anlieferungszeiten werden nicht zugesichert. Änderungen bleiben vorbehalten und sind ggfs. vorab zu erfragen.

(4) Abholungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Absprache.

§ 4 Paletten-/Wareneingang und Prüfung

(1) Der Wareneingang erfolgt ausschließlich unter Prüfung der äußeren Beschaffenheit der Paletten, insbesondere der Umverpackung (z. B. Stretchfolie).

(2) Die Verpackung muss intakt, unbeschädigt und hygienisch einwandfrei sein.

(3) Eine weitergehende Prüfung, insbesondere hinsichtlich Inhalt, Menge, Qualität oder Temperatur der Ware, erfolgt nicht.

(4) Wir behalten uns vor, die Einlagerung von Paletten mit beschädigter oder mangelhafter Verpackung abzulehnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Einlagerung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Die vollständige Zahlung für den gebuchten Einlagerungszeitraum hat vor der Anlieferung zu erfolgen.

(2) Die Buchung und Bezahlung der Lagerleistung erfolgt ausschließlich über die von uns bereitgestellte Online-Plattform.

(3) Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Einlagerung.

§ 6 Ablehnung und Aufwendungsersatz

Entsprechen angelieferte Paletten und Waren nicht den Anforderungen gemäß § 2 und § 4, sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern oder auf Kosten des Kunden Nachbesserungsmaßnahmen vorzunehmen. Bis zur Erstattung der Kosten steht uns ein Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht an der Palette/Ware zu.

§ 7 Lagerdauer, Überschreitung der Lagerdauer und nicht abgeholte Ware

(1) Die Lagerdauer richtet sich nach der gebuchten und vereinbarten Einlagerungszeit.

(2) Wird die Ware nach Ablauf der vereinbarten Lagerdauer nicht abgeholt, wird dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abholung gesetzt. Textform zur Fristsetzung genügt.

(3) Erfolgt innerhalb der gesetzten Nachfrist keine Abholung und ist seit dem Ablauf der gebuchten und vereinbarten Lagerzeit ein Monat verstrichen, sind wir berechtigt, die Ware ohne weitere Ankündigung zu entsorgen und/oder zu vernichten.

(4) Für die Dauer der Lagerzeitüberschreitung ist der Kunde verpflichtet, die zusätzliche Lagerleistung zu vergüten zzgl. der Zahlung von pauschal 30 % der zusätzlichen Vergütung für die Lagerzeitüberschreitung als Vertragsstrafe, anzurechnen auf etwaige uns aus der Lagerzeitüberschreitung bereits entstandene oder noch entstehende Schäden. Bis zum Ausgleich der zusätzlichen Lagerkosten und der Vertragsstrafe steht uns ein Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht an den eingelagerten Paletten/Waren zu.

(5) Die durch die Entsorgung/Vernichtung entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 8 Pflichten und Haftung des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, Eigentümer der einzulagernden Paletten und Waren, verfügungsberechtigt über die einzulagernden Paletten und Waren oder bevollmächtigt zur Einlagerung der Paletten und Waren zu sein.

(2) Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes und/oder der Verschlechterung der Ware während der Einlagerung.

(3) Der Kunde haftet uneingeschränkt für alle Schäden, Verluste und Aufwendungen, welche uns durch die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Einlagerung und/oder Termine entstehen. Umfasst sind unmittelbare und mittelbare/entfernte Schäden, insbesondere Sachschäden, Verunreinigungen sowie Schäden an anderen eingelagerten Waren, Lagereinrichtungen oder Betriebsmitteln.

(4) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund mangelhafter Anlieferung, Verpackung oder Kennzeichnung entstehen.

§ 9 Sonstige Haftung

(1) Wir haften, soweit sich aus diesen AGB, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

(2) Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)

Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir zu vertreten haben.

(4) Bei Arglist und Verletzung von Beschaffenheitsgarantien finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Wir haften nicht für Schäden oder Leistungsausfälle, welche durch höhere Gewalt verursacht wurden.

(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Blitzeinschlag
  • Stromausfälle
  • behördliche Maßnahmen
  • Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Perleberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.